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Gemeindevertretung

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Die Gemeindevertretung (im restl. Österr. Gemeinderat) ist die gewählte Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde. Er wird von den Bürgern direkt gewählt. Die Anzahl der Gemeindevertreter, wie die einzelnen Personen bezeichnet werden, ist von der Anzahl der in der Gemeinde als wohnhaft gemeldeten Einwohner abhängig (36 in Lustenau). Wahlberechtigt sind sowohl alle österreichischen Staatsbürger, als auch die im Ort ansässigen EU-Bürger.

Aus den Reihen der Gemeindevertreter wird von der Gemeindevertretung eine Anzahl von geschäftsführenden Gemeindevertretern (Gemeindevorstand) gewählt. Diese stehen einem Gemeindeausschuss vor, der sich jeweils mit verschiedenen Themen beschäftigt, wie Raumordnung, Finanzverwaltung, Sicherheit oder Kultur. Die Ausschüsse bereiten Anträge für die Gemeindevertretung vor, die danach in der Gemeindevertretung selbst beschlossen oder abgelehnt werden.

Bei der letzten Wahl am 28 März 2010 vielen in Lustenau 51.11% der Stimme auf die ÖVP, 30.99% auf die FPÖ, 12.31% auf Die Grünen und 5.49% auf die SPÖ.

[Bearbeiten] Gemeindevertretung nach der Wahl 2010

Bei der konstituierenden Sitzung der Lustenauer Gemeindevertretung am 10. April 2010 wurde der Gemeindevorstand ernannt und anschließend wurden die neuen 36 GemeindevertreterInnen angelobt.

Vorsitzender
Lustenauer Volkspartei
Liste Ernst Hagen, FPÖ und Parteifreie
Die Grünen Lustenau
SPÖ Lustenau und Unabhängige


[Bearbeiten] Verweise

[Bearbeiten] Weblinks

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