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Liste der Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bürgermeister ist Vorsitzender des [[Gemeinderat|Gemeinderats]] und des Gemeindevorstands, er wird in Vorarlberg von den wahlberechtigten Gemeindebürgern direkt gewählt.  
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Der Bürgermeister ist Vorsitzender des [[Gemeinderat|Gemeinderats]] und des [[Gemeindevorstand]]s, er wird in Vorarlberg von den wahlberechtigten Gemeindebürgern direkt gewählt.  
  
 
== Aufgabenbereiche ==
 
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Version vom 22. September 2007, 20:02 Uhr

Amtierender Bürgermeister der Marktgemeinde Lustenau ist Hans-Dieter Grabher (FPÖ).

Allgemeines

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und des Gemeindevorstands, er wird in Vorarlberg von den wahlberechtigten Gemeindebürgern direkt gewählt.

Aufgabenbereiche

  • Beschlüsse die der Gemeinderat fällt sind vom Bürgermeister durchzuführen.
  • Er besorgt der Gemeinde übertragene Angelegenheiten der Bundes- und Landesvollziehung und ist hiebei an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes bzw. des Landes gebunden.
  • Er vertritt die Gemeinde nach außen.
  • Er ist Vorstand des Gemeindeamts
  • Vorgesetzter der Gemeindebediensteten. Diese sind an seine Weisungen gebunden.
  • Er ist Behörde in erster Instanz, insbesondere in Bauangelegenheiten.

Ehemalige Bürgermeister