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Liste der Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bürgermeister ist Vorsitzender des [[Gemeinderat|Gemeinderats]] und des [[Gemeindevorstand]]s, er wird in Vorarlberg von den wahlberechtigten Gemeindebürgern direkt gewählt.  
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* Beschlüsse die der [[Gemeinderat]] fällt sind vom Bürgermeister durchzuführen.  
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* Er besorgt der Gemeinde übertragene Angelegenheiten der Bundes- und Landesvollziehung und ist hiebei an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes bzw. des Landes gebunden.  
 
* Er besorgt der Gemeinde übertragene Angelegenheiten der Bundes- und Landesvollziehung und ist hiebei an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes bzw. des Landes gebunden.  
 
* Er vertritt die Gemeinde nach außen.  
 
* Er vertritt die Gemeinde nach außen.  

Version vom 14. März 2010, 21:26 Uhr

Bürgermeister Dr. Kurt Fischer

Amtierender Bürgermeister der Marktgemeinde Lustenau ist Mag. Dr. Kurt Fischer (ÖVP).

Allgemeines

Der Bürgermeister ist Vorsitzender der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands, er wird in Vorarlberg von den wahlberechtigten Gemeindebürgern direkt gewählt.

Aufgabenbereiche

  • Beschlüsse welche die Gemeindevertretung fällt sind vom Bürgermeister durchzuführen.
  • Er besorgt der Gemeinde übertragene Angelegenheiten der Bundes- und Landesvollziehung und ist hiebei an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes bzw. des Landes gebunden.
  • Er vertritt die Gemeinde nach außen.
  • Er ist Vorstand des Gemeindeamts
  • Vorgesetzter der Gemeindebediensteten. Diese sind an seine Weisungen gebunden.
  • Er ist Behörde in erster Instanz, insbesondere in Bauangelegenheiten.

Ehemalige Bürgermeister