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Reichshof Lustenau: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Reichshof''' (auch Königshof oder Pfalz genannt) bezeichnet die im Früh- und Hochmittelalter entstandenen, burgähnlichen Stützpunkte für den herumreisenden König, der nicht von einer Hauptstadt aus regieren konnte, sondern möglichst immer „vor Ort“ sein und persönlichen Kontakt zu seinen Vasallen halten musste. Der Reichshof Lustenau wurde von den Karolingern gegründet. Er bestand aus einer Holzkapelle und wahrscheinlich einem Gehöft. Später stand auf dem Gebiet des Reichshof Lustenau auch eine Festung, die nicht mehr erhalten ist.
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Bis 1593 gehörten zum Reichshof nicht nur das heutige Lustenau sondern auch das Gebiet der heutigen Gemeinden [[Widnau]], [[Schmitter]] und [[Au]]. Nach der Teilung des Reichshof erhielt der neue, linsrheinische Reichshof Widnau-Haslach Gebiete in Lustenau zugesprochen, das so genannte [[Schweizer Ried]].
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Heute ist die Bezeichnung Reichshof noch in mehreren Namen lebendig: Darunter im [[Reichshofsaal]], der [[Reichshofstraße]] oder dem [[Reichshofstadion]].
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== Geschichte des Reichshof ==
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Ein vom karolingischen [[Wikipedia:Karl III. (Ostfrankenreich)|Kaiser Karl III. (dem Dicken)]] in "Lustenauua curti regali" (Königshof Lustenau) am 24. [[Juli]] [[887]] unterzeichnetes Schriftstück stellt die älteste erhaltene urkundliche Erwähnung des Namens "Lustenau" dar.
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[[888]] (nach anderen Quellen 890) schenkte [[Wikipedia:Arnulf von Kärnten|König Arnulf von Kärnten]] den Reichshof dem Grafen des Linz- und Argengaus, Ulrich IV aus dem Geschlecht der [[Wikipedia:Udalrichinger|Udalrichinger]], der in Buchhorn (dem heutigen Friedrichshafen) residierte. Dieser vererbte den Hof an seine Nachkommen, die Grafen von Bregenz.
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Lustenau fiel im späteren 12. Jahrhundert wieder zurück ans Reich. Im Jahr [[1323]] befand sich Lustenau im Pfandbesitz der Grafen von Werdenberg, Kaiser Ludwig IV. (der Bayer) bestätigte aber [[1334]] den Status der Lustenauer als freie Reichsleute.
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Am 20. [[April]] [[1395]] verpfändeten die Werdenberger um 5300 Pfund Heller den Hof Lustenau mit allen damit verbundenen Rechten an Ritter Ulrich II. von Ems. Die Ritter von Ems wandelten den Pfand am 2. [[März]] [[1526]] in einen Kauf um, wurden 1560 in den Reichsgrafenstand erhoben und nannten sich in der Folge Grafen von Hohenems. Am 6. Jänner [[1593]] wurde das linksrheinische Widnau-Haslach (das Gebiet der heutigen Gemeinden Widnau, Schmitter und Au) von Lustenau abgeteilt, erhielt aber aufgrund der ungleichen Flächenverteilung auch Grundbesitz auf der rechtsrheinischen Seite zugesprochen, das sogenannte [[Schweizer Ried]].
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Als am 16. [[März]] [[1759]] mit Franz Wilhelm III. die männliche Linie der Grafen von Hohenems ausstarb, fiel die Grafschaft Hohenems als erledigtes Reichslehen an das Reich zurück, während Lustenau als Allodbesitz auch in weiblicher Linie vererbt werden konnte. [[Gräfin Maria Rebekka]] von Harrach-Hohenems und Rohrau, Tochter Franz Wilhelms, musste ihr Erbe von [[1766]] bis [[1786]] vor dem Reichshofrat in Wien gegen Besitzansprüche Österreichs verteidigen. Am 22. März [[1790]] wurde ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Lustenau ratifiziert, in dem Österreich Lustenau als selbständiges Gebiet im Eigentum der Gräfin Maria Rebekka anerkannte.
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Zwar fiel im Pressburger Frieden am 26. Dezember 1805 Vorarlberg an Bayern, Lustenau war aber ausgeklammert, da es sich nicht im Besitz der Habsburger befand und keine Enklave war. Am 18. [[April]] [[1806]] verstarb Gräfin Maria Rebekka von Harrach-Hohenems und vererbte Lustenau an ihre Tochter [[Gräfin Maria Walburga|Maria Walburga]].
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Nachdem Franz II. am 6. [[August]] [[1806]] die Kaiserkrone niederlegte und damit das Ende des Heiligen Römischen Reiches besiegelte, wurde Lustenau für ein paar Wochen ein vollkommen selbständiger Staat unter der Herrschaft der Gräfin Maria Walburga. Am 1. [[September]] [[1806]] unterwarf Bayern die Grafschaft Lustenau, die aber vorläufig im Besitz der Gräfin Maria Walburga blieb. [[1809]] beschlagnahmte der König von Bayern Lustenau, gab aber [[1811 ]]die Eigentumsrechte und die niedere Gerichtsbarkeit gegen eine Zahlung von 300 Gulden an die Gräfin zurück. [[1813]] verkaufte diese Lustenau an ihren Gatten [[Graf Clemens Waldburg-Zeil-Lustenau-Hohenems]].
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Als Vorarlberg 1814 zurück an Österreich fiel, blieb Lustenau vorerst bayrisch, da es ja immer noch nicht zu Vorarlberg gehörte. Österreichisches Militär besetzte daraufhin Lustenau, erkannte aber die Patrimonialgerichtsbarkeit des Grafen Clemens an. Als dieser am 10. [[März]] [[1817]] verstarb, erbte sein Adoptivsohn Maximilian dieses Recht und bot schließlich [[1827]] seinen Verzicht an. Mit der Annahme des Verzichtes durch Österreich und der Übergabe der Gerichtsakten am 22. [[März]] [[1830]] wurde Lustenau endgültig österreichisch.  
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== Siehe auch ==
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*[[Grafschaft Lustenau]]
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*[[Geschichte]]
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== Literatur ==
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* [[wikipedia:karoliner|Informationen über die Karolinger bei Wikipedia]]
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[[Kategorie:Historisch]]

Version vom 19. Juli 2011, 22:39 Uhr

Hauptartikel Geschichte

Ein Reichshof (auch Königshof oder Pfalz genannt) bezeichnet die im Früh- und Hochmittelalter entstandenen, burgähnlichen Stützpunkte für den herumreisenden König, der nicht von einer Hauptstadt aus regieren konnte, sondern möglichst immer „vor Ort“ sein und persönlichen Kontakt zu seinen Vasallen halten musste. Der Reichshof Lustenau wurde von den Karolingern gegründet. Er bestand aus einer Holzkapelle und wahrscheinlich einem Gehöft. Später stand auf dem Gebiet des Reichshof Lustenau auch eine Festung, die nicht mehr erhalten ist.

Bis 1593 gehörten zum Reichshof nicht nur das heutige Lustenau sondern auch das Gebiet der heutigen Gemeinden Widnau, Schmitter und Au. Nach der Teilung des Reichshof erhielt der neue, linsrheinische Reichshof Widnau-Haslach Gebiete in Lustenau zugesprochen, das so genannte Schweizer Ried.

Heute ist die Bezeichnung Reichshof noch in mehreren Namen lebendig: Darunter im Reichshofsaal, der Reichshofstraße oder dem Reichshofstadion.


Geschichte des Reichshof

Ein vom karolingischen Kaiser Karl III. (dem Dicken) in "Lustenauua curti regali" (Königshof Lustenau) am 24. Juli 887 unterzeichnetes Schriftstück stellt die älteste erhaltene urkundliche Erwähnung des Namens "Lustenau" dar.

888 (nach anderen Quellen 890) schenkte König Arnulf von Kärnten den Reichshof dem Grafen des Linz- und Argengaus, Ulrich IV aus dem Geschlecht der Udalrichinger, der in Buchhorn (dem heutigen Friedrichshafen) residierte. Dieser vererbte den Hof an seine Nachkommen, die Grafen von Bregenz.


Lustenau fiel im späteren 12. Jahrhundert wieder zurück ans Reich. Im Jahr 1323 befand sich Lustenau im Pfandbesitz der Grafen von Werdenberg, Kaiser Ludwig IV. (der Bayer) bestätigte aber 1334 den Status der Lustenauer als freie Reichsleute.


Am 20. April 1395 verpfändeten die Werdenberger um 5300 Pfund Heller den Hof Lustenau mit allen damit verbundenen Rechten an Ritter Ulrich II. von Ems. Die Ritter von Ems wandelten den Pfand am 2. März 1526 in einen Kauf um, wurden 1560 in den Reichsgrafenstand erhoben und nannten sich in der Folge Grafen von Hohenems. Am 6. Jänner 1593 wurde das linksrheinische Widnau-Haslach (das Gebiet der heutigen Gemeinden Widnau, Schmitter und Au) von Lustenau abgeteilt, erhielt aber aufgrund der ungleichen Flächenverteilung auch Grundbesitz auf der rechtsrheinischen Seite zugesprochen, das sogenannte Schweizer Ried.


Als am 16. März 1759 mit Franz Wilhelm III. die männliche Linie der Grafen von Hohenems ausstarb, fiel die Grafschaft Hohenems als erledigtes Reichslehen an das Reich zurück, während Lustenau als Allodbesitz auch in weiblicher Linie vererbt werden konnte. Gräfin Maria Rebekka von Harrach-Hohenems und Rohrau, Tochter Franz Wilhelms, musste ihr Erbe von 1766 bis 1786 vor dem Reichshofrat in Wien gegen Besitzansprüche Österreichs verteidigen. Am 22. März 1790 wurde ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Lustenau ratifiziert, in dem Österreich Lustenau als selbständiges Gebiet im Eigentum der Gräfin Maria Rebekka anerkannte.


Zwar fiel im Pressburger Frieden am 26. Dezember 1805 Vorarlberg an Bayern, Lustenau war aber ausgeklammert, da es sich nicht im Besitz der Habsburger befand und keine Enklave war. Am 18. April 1806 verstarb Gräfin Maria Rebekka von Harrach-Hohenems und vererbte Lustenau an ihre Tochter Maria Walburga.


Nachdem Franz II. am 6. August 1806 die Kaiserkrone niederlegte und damit das Ende des Heiligen Römischen Reiches besiegelte, wurde Lustenau für ein paar Wochen ein vollkommen selbständiger Staat unter der Herrschaft der Gräfin Maria Walburga. Am 1. September 1806 unterwarf Bayern die Grafschaft Lustenau, die aber vorläufig im Besitz der Gräfin Maria Walburga blieb. 1809 beschlagnahmte der König von Bayern Lustenau, gab aber 1811 die Eigentumsrechte und die niedere Gerichtsbarkeit gegen eine Zahlung von 300 Gulden an die Gräfin zurück. 1813 verkaufte diese Lustenau an ihren Gatten Graf Clemens Waldburg-Zeil-Lustenau-Hohenems.


Als Vorarlberg 1814 zurück an Österreich fiel, blieb Lustenau vorerst bayrisch, da es ja immer noch nicht zu Vorarlberg gehörte. Österreichisches Militär besetzte daraufhin Lustenau, erkannte aber die Patrimonialgerichtsbarkeit des Grafen Clemens an. Als dieser am 10. März 1817 verstarb, erbte sein Adoptivsohn Maximilian dieses Recht und bot schließlich 1827 seinen Verzicht an. Mit der Annahme des Verzichtes durch Österreich und der Übergabe der Gerichtsakten am 22. März 1830 wurde Lustenau endgültig österreichisch.


Siehe auch

Literatur